AGB 4Reel GmbH

Präambel: Die 4Reel GmbH, mit Sitz im Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 136380, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Eisenbarth, USt-IdNr.: DE335163794, Steuernummer: 007 242 03209. Die 4Reel GmbH bietet ihren Kunden die Vermietung von Film- und Lichttechnikausrüstung sowie die Produktion von Werbe- und Dokumentarfilmen an.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der 4Reel GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden im Bereich Filmproduktion sowie im Bereich der Vermietung von Filmtechnik.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
 
2. Leistungsgegenstand
2.1 Der Anbieter erbringt Filmproduktionsleistungen sowie den Verleih von Filmtechnik nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen. 
2.2 Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
 
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2 Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder die Bereitstellung der Leistung zustande.
 
4. Preise und Zahlung
4.1 Die Preise für Filmproduktionen und den Verleih von Filmtechnik richten sich nach der jeweiligen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. 
4.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen.
 
5. Leistungen im Bereich Filmproduktion
5.1 Der Anbieter erstellt Filme nach den Wünschen und Vorgaben des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
5.2 Der Anbieter ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Vertrages hinzuzuziehen.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter mit allen notwendigen Informationen und Materialien zu versorgen, die für die Erstellung des Films erforderlich sind. Verzögerungen, die durch eine verspätete Bereitstellung dieser Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
 
6. Vermietung von Filmtechnik
6.1 Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Filmtechnik an den Kunden und endet mit der Rückgabe an den Anbieter. 
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Filmtechnik pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
6.3 Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Filmtechnik haftet der Kunde in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.
6.4 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Gebrauch der Filmtechnik entstehen, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen.
6.5 Die Nutzung der Mietgegenstände ist innerhalb Deutschlands gestattet. Für Produktionen und die Verwendung von Mietgegenständen außerhalb Deutschlands ist unsere schriftliche Zustimmung erforderlich.
6.6 Die Vergütung für Miete richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, zuzüglich Umsatzsteuer. Preise für Mietdauer gelten pro Tag. 
6.7 Gebrauchsüberlassung und Kündigungsrecht: Eine Weitergabe von Mietgegenständen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlung ist die 4Reel GmbH zur Vertragskündigung und sofortigen Rücknahme berechtigt.
 
7. Rückgabe der Filmtechnik
7.1 Die Rückgabe der Filmtechnik hat spätestens am letzten Tag der Mietdauer während der Geschäftszeiten des Anbieters zu erfolgen. 
7.2 Wird die Technik verspätet zurückgegeben, so hat der Kunde für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zu zahlen.
7.3 Der Mieter haftet für die Ausrüstung und muss für entstandene Schäden aufkommen. Die Mietsachen sind nach den allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (AEB) versichert. Der Versicherungsselbstbehalt beträgt 500,00 € pro Schadensfall für technische Ausrüstung. Bei der Miete unserer Produktionsfahrzeuge beträgt der Versicherungsselbstbehalt 1.000,00 € pro Schadensfall. Außereuropäische Verbringung und besondere Risiken erfordern eine Zusatzversicherung auf Kosten des Mieters.
7.4 Der Auftraggeber bzw. Mieter trägt die Transportgefahr und -kosten. Bei Auslandsversendungen obliegt dem Auftraggeber bzw. Mieter die korrekte Zollabwicklung.
 
8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
 
9. Urheberrechte
9.1 Alle im Rahmen der Filmproduktion vom Anbieter erstellten Werke, wie Filme, Drehbücher, Konzepte und dergleichen, unterliegen dem Urheberrecht.
9.2 Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars die vertraglich festgelegten Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
9.3 Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
 
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
10.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
 
11. Stornierung und Kündigung
11.1 Eine Stornierung des Vertrags durch den Kunden ist nur bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum möglich. In diesem Fall fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises an.
11.2 Erfolgt die Stornierung später, ist der vollständige vereinbarte Preis zu zahlen, es sei denn, der Anbieter kann die Leistung anderweitig erbringen.
11.3 Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.